WAHL DES GEMEINDEPRÄSIDIUMS
Amtsperiode vom 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2028
STILLE WAHL ZUSTANDE GEKOMMEN
Bis zum Montag 08. April 2024 wurde ein gültiger Wahlvorschlag auf der Gemeindeverwaltung abgegeben.
Die Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission hat am 09. April 2024 unter Vorbehalt des Entscheides über allfällige Beschwerden, als in stiller Wahl folgende Person als gewählt erklärt:
Charlotte Bickel, Jg. 1975, bisher
Da die Zahl der Vorgeschlagenen gleich gross ist, wie die Zahl der zu Wählenden, widerruft die Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission den angesetzten Wahlgang vom 09. Juni2024.
Allfällige Beschwerden gegen die Gültigkeit dieser Wahl sind gemäss §83 Absatz 3 des Gesetztes über die politischen Rechte vom 7. September 1981 innert 3 Tagen seit der Veröffentlichung des Ergebnisses, d.h. bis (18. April 2024), dem Regierungsrat (Eingeschrieben) einzureichen