Der Gemeinderat ist das verwaltende und vollziehende Organ der Gemeinde. Er übt alle Befugnisse aus, die der Einwohnergemeinde zustehen und nicht durch besonderen Rechtssatz einem anderen Gemeindeorgan zugewiesen sind. Er vertritt die Einwohnergemeinde.
Die Aufgaben und Befugnisse des Gemeinderates sind im Gemeindegesetz, in der Gemeindeordnung und im Geschäftsreglement festgehalten.
Der Gemeinderat Dittingen besteht aus 5 Mitgliedern, die alle vier Jahre im Majorzverfahren vom Volk an der Urne gewählt werden.
Mandate / Delegationen etc.
- VBLG Delegierte
- Verein Region Laufental
- Schulrat Dittingen
- Schulrat Kreisschule Laufental
- Musikschule Laufental-Thierstein
- Betriebskommission Mittagstisch Primarschule
- Ausschuss Schachlete BKD-EWG